ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
 
Die auf der Internetseite www.anneau-du-rhin.com dargestellten Leistungen werden von der S.A. ANNEAU DU RHIN angeboten. Es handelt sich um eine Gesellschaft nach französischem Recht, mit einem Grundkapital in Höhe von 1.760.000 Euros, eingetragen im Handelsregister von Colmar unter der Nummer B 403 092 182.
 
Bitte lesen Sie sich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig durch. Sie bilden die Grundlage für die Geschäftstätigkeit einschließlich der Vermarktung der Geschenkgutscheine durch den S.A. ANNEAU DU RHIN, der als Leistungsträger auftritt.
 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle beim ANNEAU DU RHIN über das Internet getätigten Buchungen sowie für sämtliche Verkäufe und Buchungen, die über andere Kanäle übermittelt werden. Sie finden ebenfalls Anwendung bei direkt vor Ort beim ANNEAU DU RHIN in F-68127 BILTZHEIM getätigten Buchungen und Bestellungen. 
 
Die S.A. ANNEAU DU RHIN behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Etwaige Änderungen gelten jedoch nicht für die bis zu diesem Zeitpunkt vom ANNEAU DU RHIN S.A bereits bestätigten Buchungen.
 
Der Kunde versichert seine Geschäftsfähigkeit gemäß Artikel 1124 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, demzufolge er Rechtsgeschäfte abschließen kann. Er benutzt die Internetseite gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Nutzungsbedingungen für diese Webseite.
 
ARTIKEL 1 : Übermittlung der Buchung und Zustandekommen des Vertrages.
 
Sie sind im Begriff ein ganz besonderes Fahrerlebnis auf unserer Rennstrecke, entweder für sich selbst oder für jemand anderen als Geschenk zu buchen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Sie können Ihre Buchung über das Internet vornehmen unter www.anneau-du-rhin.com, per Post, indem Sie uns das Buchungsformular an folgende Anschrift übermitteln: Anneau du Rhin – 68127 Biltzheim, oder diese persönlich bei uns vor Ort machen (Öffnungszeiten: Dienstag-Freitag von 9.00 bis 12.00h.)
 
Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhalten Sie von uns Ihren Geschenkgutschein per E-Mail bei Buchung über unsere Internetseite; per Post wenn Sie uns Ihre Buchung per Post übersandt haben, oder persönlich ausgehändigt, für den Fall, dass Sie Ihre Buchung persönlich bei uns vor Ort machen.
 
Sie selbst oder die von Ihnen beschenkte Person kann diesen Gutschein dann für ein unvergessliches Fahrerlebnis auf der Rennstrecke des l’ANNEAU DU RHIN einlösen.
 
ARTIKEL 2 : Inanspruchnahme der Leistung und Pflichten der Teilnehmer .

Der Leistungsumfang wird auf dem Geschenkpass beschrieben. Teilnehmer an einem Fahrertraining müssen fahrtüchtig und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Für eine Teilnahme als Beifahrer hingegen sind keinerlei Voraussetzungen zu erfüllen, jedoch müssen die Teilnehmer mindestens 1,20 m groß sein.
 
Nach Aushändigung des Geschenkpasses vereinbart der Teilnehmer einen Termin für die Erbringung der Leistung mit dem Leistungsträger, als ANNEAU DU RHIN bezeichnet. Die Fahrtrainings finden immer am Sonntag, ab 17.00h, statt (Mitte März bis Mitte November).
 
Sollte aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen eine Durchführung des Trainings gemäß den Sicherheitsbestimmungen nicht möglich sein, verpflichten sich der ANNEAU DU RHIN und seine aufgeführten Erfüllungsgehilfen, die Durchführung zu verschieben. Zu diesem Zweck und zur Vereinbarung eines neuen Termins für die Leistungserbringung bitten wir Sie, sich erneut mit dem entsprechenden Leistungsträger in Verbindung zu setzen.
 
Sollte ein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht zur Verfügung stehen, kann der Teilnehmer das Training auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder sich für ein anderes Trainingsprogramm gleichen Preises in einem anderen Fahrzeug desselben Leistungsträgers entscheiden.
 
ARTIKEL 3 : Preis, Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Geschenkgutschein.
 
ARTIKEL 3.1. Preis. 

Alle Preisangaben auf der Internetseite und dem Buchungsformular des ANNEAU DU RHIN verstehen sich in Euro (€). Sie beinhalten sämtliche Steuern und entsprechen den am Buchungstag gültigen Preisen. Sie beinhalten ausschließlich den in der Beschreibung spezifizierten Leistungsumfang.
 
ARTIKEL 3.2. Zahlungsbedingungen.
 
Die Zahlung kann folgendermaßen erfolgen:
 
-       Mit Kredit-/Scheckkarte bei Buchungen über das Internet. In den entsprechenden Feldern sind die Kartennummer, das Gültigkeitsdatum sowie die auf der Rückseite angegebene Geheimzahl zu nennen. Der Gesamtbetrag wird am Tag der Buchung belastet. Der ANNEAU DU RHIN behält sich das Recht vor, die weitere Bearbeitung der Buchung auszusetzen für den Fall, dass Ihre Bank die Zahlung des Betrages nicht leistet. Wir sichern Ihnen eine sichere Zahlungsabwicklung über unsere Internetseite zu.
 
-       Mit Scheck für Buchungen, die per Post vorgenommen werden. Der ANNEAU DU RHIN haftet nicht für eventuelle, durch Dritte verursachte Verzögerungen der Zustellung oder gar für auf dem Postwege verloren gegangene Sendungen. Für die Bezahlung per Scheck wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr von zusätzlich 5 € auf den angegebenen Preis für den Geschenkpass erhoben.
 
-       Bar- oder Scheckzahlung bei Buchungen, die direkt vor Ort beim ANNEAU DU RHIN in 68127 Biltzheim vorgenommen werden. Auch hier wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ (fünf Euro) erhoben. 
 
ARTIKEL 3.3. Lieferbedingungen für den Geschenkpass.
 
-       Wird eine Buchung über das Internet vorgenommen, wird der Geschenkpass nach Eingang der Zahlung beim ANNEAU DU RHIN an die vom Käufer bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse versandt.
 
-       Wird eine Buchung per Post vorgenommen, wird der Geschenkpass per Post innerhalb von 15 Tagen, gerechnet ab Erhalt der Buchung, an die vom Käufer auf dem Buchungsformular angegebene Anschrift versandt. Der ANNEAU DU RHIN haftet nicht für eventuelle von Dritten verursachte Verzögerungen. Es obliegt dem Käufer mit dem ANNEAU DU RHIN Kontakt aufzunehmen, falls er den Geschenkpass nicht innerhalb der oben genannten Frist erhält.
 
-       Wird die Buchung direkt vor Ort beim ANNEAU DU RHIN vorgenommen, wird der Geschenkpass dem Käufer persönlich übergeben.
 
ARTIKEL 4 : Stornierungsfristen.
 
Jede Buchung ist bindend. Demzufolge ist ein Anspruch auf Erstattung bei Stornierung durch den Käufer, egal aus welchem Grund, nicht gegeben. Dasselbe gilt für den Inhaber eines Geschenkgutscheins.
 
Ausgenommen von dieser Bestimmung ist die gesetzlich für Versandgeschäfte eingeräumte Stornierungsfrist von 7 Tagen gemäß Artikel L121-20 des Verbraucherschutzgesetzes. Für diesen Fall zählt die Stornierungsfrist ab dem Tag des Erhalts des Geschenkgutscheins. 
 
Ein Erstattungsanspruch für eine durch den Kunden stornierte, unterbrochene oder nicht gänzlich in Anspruch genommene Leistung besteht nicht.
 
ARTIKEL 5 : Änderungen des Geschenkpasses.

Der Begünstigte/Teilnehmer an einem Training kann mit schriftlicher Zustimmung des Käufers des Geschenkgutscheins geändert werden.
 
Der Kunde kann selbstverständlich nach eigenem Ermessen die Inanspruchnahme der Leistung an einen Dritten abtreten. Hierzu sind bei Buchung der Name, Vorname und die Anschrift des Begünstigten zu nennen. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen muss der neue Begünstigte dieselben Voraussetzungen erfüllen wie der ursprüngliche Begünstigte.
 
Unter keinen Umständen, egal aus welchen Gründen, darf die Leistung an einen Dritten verkauft werden. Sollte das dennoch geschehen, wird die Leistung storniert; ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
 
ARTIKEL 6 : Gültigkeitsdauer des Geschenkpasses.

Der Geschenkpass ist gültig für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum. Eine Inanspruchnahme der Leistung setzt voraus, dass die Buchung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Geschenkpasses beim entsprechenden Leistungserbringer erfolgt ist. Der Kunde verwirkt sein Recht auf Leistungserbringung, wenn er die Buchung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Geschenkgutscheins vornehmen will,
ohne diese vorher verlängert zu haben.
 
Abgelaufene Gutscheine können gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro (fünfzig Euro) verlängert werden. Es wird ein neuer Gutschein ausgestellt, der den Vermerk « Gültigkeitsdauer verlängert » trägt. Die Verlängerung des Originaldokumentes erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei Buchung sind nun dementsprechend die Nummern der beiden Gutscheine anzugeben. Diese Verlängerung ist nur für die Geschenkpässe, welche weniger als ein Jahr abgeläuft sind, gültig.
 
ARTIKEL 7 : Pflichten der Teilnehmer und Sicherheit. 
 
Jeder Teilnehmer an einem Training muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 sein. Für die Teilnahme als Beifahrer gilt diese Bestimmung nicht. Der Führerschein ist auf Verlangen am Tag der Inanspruchnahme der Leistung vorzuzeigen.
 
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich während eines Trainings an sämtliche Sicherheitsvorschriften zu halten und alle, vom Personal gegebenen Sicherheitsanweisungen zu befolgen. ANNEAU DU RHIN S.A. behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt vom Lehrgang auszuschließen, wenn dieser durch sein Verhalten die Sicherheit anderer gefährdet oder beeinträchtigt. ANNEAU DU RHIN S.A. übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Fall, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten und Anweisungen nicht befolgt werden.
 
Es dürfen keine gesundheitlichen oder medizinischen Gründe vorliegen, die dem Kunden eine Teilnahme an einem Lehrgang verbieten würden. Weiterhin darf der Kunde nicht unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen stehen, die das Fahrvermögen beinträchtigen könnten.
 
Schwangeren Frauen wird von einer Teilnahme, gleich an welchem Training, abgeraten. Sollte eine schwangere Frau dennoch auf einer Teilnahme an einem Training bestehen, so tut sie das auf Ihre eigene und alleinige Verantwortung. ANNEAU DU RHIN S.A. lehnt dafür jegliche Verantwortung und Haftung ab.
 
Der Kunde ist für sein Verhalten, sowie das Verhalten seiner Begleitung/Gäste und Kinder verantwortlich. Er haftet für sämtliche verursachten Personen- und/oder Sachschäden und hat diese zu ersetzen. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet, alle Anweisungen befolgt, und das Eigentum anderer nicht beschädigt wird. Insbesondere ist es verboten, Abfälle auf dem Gelände zu wegzuwerfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder Einrichtungen und Gelände auf sonstige Art zu verschmutzen oder zu beschädigen. Es ist strengstens verboten, die Strecke zu Fuß zu überqueren oder zu Fuß auf der Strecke zu laufen oder die durch Schutzgitter abgeschirmten Streckenabschnitte zu betreten. Zuwiderhandlung wird mit dem Verweis vom Gelände geahndet.
 
ARTIKEL 8 : Versicherungen. 
 
Der Preis des Lehrgangs umfasst eine private Haftpflichtversicherung.

Selbstbeteiligung
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen hat der ANNEAU DU RHIN S.A. eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Teilnehmer verpflichtet sich für Schäden aufzukommen und diese zu ersetzen, die er an dem ihm zur Verfügung gestellten Fahrzeug durch Zusammenstoß oder Unfall verursacht hat und diese bis zum Betrag der Selbstbeteiligung in Höhe von 3000 € zu ersetzen.

Zusatzversicherung (wahlweise)
Der Kunde kann, sollte er den im Rahmen unserer Versicherung angeboten Schutz nicht für ausreichend erachten, wahlweise über uns eine Zusatzversicherung abschließen. Diese bietet die Möglichkeit, gegen einen Beitrag in Höhe von 20 Euro, zu zahlen vor Ort am Tag des Lehrgangs, die Selbstbeteiligung von 3.000 Euro auf 1.000 Euro zu reduzieren.
 
ARTIKEL 9 : Streitigkeiten.
 
ARTIKEL 9.1. Streitigkeiten betreffend die Buchung.

Die Internetseite www.anneau-du-rhin.com ist in Frankreich erstellt worden und unterliegt ausschließlich französischem Recht. Die Umsatzsteuernummer lautet FR 624 030 92182. Wird ein Anspruch bestritten oder sollte keine gütliche Einigung möglich sein, so gilt als Gerichtsstand Colmar vereinbart.
 
ARTIKEL 9.2. Streitigkeiten betreffend die Qualität der erbrachten Leistung.

Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung müssen per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der reklamierten Leistung beim jeweiligen Leistungsträger geltend gemacht werden. Im Rahmen unserer Maßnahmen zur Qualitätssicherung unserer Leistungsträger bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihres Reklamationsschreibens zur Verfügung zu stellen. Dafür im Voraus vielen Dank. 
 
ARTIKEL 10 : Datenschutz.
 
Unter Beachtung der Vorschriften des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, fordern wir von Ihnen Daten an, die zur Bearbeitung Ihrer Buchung erforderlich sind. In den entsprechend gekennzeichneten Pflichtfeldern müssen Angaben gemacht werden. Sie haben selbstverständlich Zugang zu den von Ihnen angegebenen Daten und können diese jederzeit ändern. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen werden gemäß Art. 226-16 bis 226-24 Strafgesetzbuch geahndet.
 
ARTIKEL 11 : Sicherheitsvorschriften für die Strecke und Pflichten des Teilnehmers
 
Am Tag des Lehrgangs hat der Teilnehmer im Rahmen der administrativen Formalitäten vor Ort auch ein Formular auszufüllen und zu unterzeichnen, das ihn über seine Pflichten und die Sicherheitsvorschriften für die Strecke informiert. Der Text des Formulars ist nachstehend abgedruckt. Der Leistungsträger behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen im Text vorzunehmen.
 
PFLICHTEN DES TEILNEHMERS UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR DIE STRECKE.
 
Wir organisieren Trainings und Lehrgänge mit dem Ziel, Ihnen in angenehmer Umgebung und entspannter Atmosphäre einen Einblick und eine Einführung in die Welt des Rennsports zu geben. Für diese Art von rennsportlichen Lehrgängen und Trainings ist aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen dieses Formular von jedem Teilnehmer auszufüllen und zu unterzeichnen.
 
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DES TEILNEHMERS.
Hiermit erkläre ich, dass mein Gesundheitszustand gut ist und ich uneingeschränkt fahrtüchtig bin. Mir sind keinerlei Gründe bekannt, die mir eine Teilnahme an den rennsportlichen Lehrgängen verbieten würden. Ich habe die mit dem Automobilsport verbundenen Risiken zur Kenntnis genommen und bin mir derer vollumfänglich bewusst. Ich erkläre hiermit, dass ich die Rennstrecke auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko benutze. Ich verzichte hiermit ausdrücklich und unwiderruflich darauf, gegen die Eigentümer oder Betreiber der Strecke, die Hilfskräfte, die Fahrlehrer sowie die Versicherer der vorgenannten Personen und Unternehmen irgendwelche Regressansprüche, egal aus welchem Grund, zu stellen. Der ANNEAU DU RHIN hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Berufshaftpflicht und Haftpflichtversicherung für Fahrer abgeschlossen. Diese ersetzen oder umfassen jedoch keinesfalls eine individuelle Privathaftpflicht für die einzelnen Teilnehmer für die Ihnen anvertrauten Fahrzeuge. Ich bestätige hiermit, dass ich für sämtliche Schäden, die durch Unfall oder Zusammenstoß an den mir anvertrauten Fahrzeugen verursacht werden die volle Haftung übernehme sowie die Kosten für Reparaturen bis zu einem Höchstbetrag der Versicherungsselbstbeteiligung von 3.000 € übernehme. Es besteht die Möglichkeit, diesen Selbstbehalt auf 1.000 Euro zu reduzieren durch Abschluss einer Zusatzversicherung und einer Prämienzahlung in Höhe von 20.00 Euro. Bitte kennzeichnen Sie den gewünschten Betrag der Selbstbeteiligung durch einen Kreis um die entsprechende Zahl: 3000€ oder 1000€ (nach Zahlung von 20 € in Bar oder per Scheck).
 
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN.
Sie übernehmen die volle Verantwortung und Haftung für die Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge. Diese dürfen ausschließlich auf der Strecke genutzt werden. Sie müssen angeschnallt sein, falls nötig einen Helm tragen und den Rückspiegel für Sie richtig einstellen. Bevor Sie losfahren müssen Sie sich mit der Funktion des Stromkreisunterbrechers und des Feuerlöschers vertraut machen, mit denen die Fahrzeuge ausgerüstet sind. Sie müssen wissen, wie Sie den Sicherheitsgurt öffnen und das Lenkrad entfernen. Lassen Sie sich diese Funktionen bitte erklären. Bei der Einfahrt auf die Strecke halten Sie zuerst an, um sich zu vergewissern, dass kein anderes Fahrzeug kommt und Sie gefahrlos auf die Strecke auffahren könne. Einfahrt nur, wenn die Strecke frei ist. Die ersten Runden auf der Strecke sind in gemäßigter Geschwindigkeit zu fahren, um die Strecke kennen zu lernen und eine gewisse Routine und Sicherheit zu erlangen. Sie dürfen weder durch Ihren Fahrstil noch durch die Geschwindigkeit, die Sie fahren, sich selbst oder andere Fahrzeuge auf der Strecke in Gefahr bringen. Es ist verboten, Abkürzungen zu fahren, rückwärts zu fahren, zu wenden oder in entgegen gesetzter Richtung auf der Strecke zu fahren. Jegliches Schleudern ist untersagt, sei es beim Beschleunigen, beim Bremsen oder in den Kurven. Fahren Sie vorsichtig, damit Sie niemals die Gewalt über Ihr Fahrzeug verlieren. Brems- und Beschleunigungsvorgänge sind nur auf geraden Streckenabschnitten gestattet, d.h. wenn Räder und Lenkrad eine gerade Linie bilden. Das Fahren auf den Randstreifen sowie das Versetzen der Pylone sind nicht gestattet. Halten Sie ausreichenden Abstand zu den Randstreifen und Pylonen und passen Sie ihre Geschwindigkeit an. Sie müssen regelmäßig in den Rückspiegel schauen und dürfen nicht die Fahrspur wechseln wenn sich Ihnen ein schnelleres Fahrzeug nähert. Das Überholen anderer Fahrzeuge ist nur auf geraden Streckenabschnitten erlaubt, oder falls der Prüfer Ihnen signalisiert, dass Sie überholen dürfen. Sie müssen immer damit rechnen, dass der Fahrer vor Ihnen Sie nicht gesehen hat und Sie daher sein Verhalten falsch einschätzen könnten. Signale auf der Rennstrecke: Ampel auf rot: Achtung: Gefahr ! Geschwindigkeit verringern und nach Beendigung der Runde die Strecke verlassen. Karierte Flagge: Ende des Durchgangs, Strecke nach Beendigung der Runde verlassen. Sollte Sie aufgrund einer Panne oder eines technischen Defektes zum Anhalten gezwungen sein, fahren Sie bitte an den inneren Fahrbahnrand, außerhalb der Fahrlinienführung und bringen Sie sich damit außer Gefahr. Verlassen Sie dann Ihr Fahrzeug und bringen Sie sich in Sicherheit, indem Sie sich soweit wie möglich von der Strecke entfernen. Beim Auftreten verdächtiger Geräusche reduzieren Sie bitte die Geschwindigkeit und fahren langsam zu den Tribünen/Boxen zurück. Wenn Sie die Strecke verlassen, machen Sie bitte sofort den Motor aus (in dem Sie den Schlüssel herumdrehen oder den Stromkreisunterbrecher betätigen). Bremsen Sie auf keinen Fall so, dass die Reifen blockieren (zu erkennen am auftretenden Rauch). Sollte dies dennoch passieren, müssen Sie zur Reifenkontrolle anhalten. Achtung ! Denken Sie bei den Einsitzern daran, dass die Hinterräder recht groß sind und Sie damit Gefahr laufen, an einem Hindernis hängen zu bleiben. Der Fahrer fährt ausschließlich die Trainingsrunden, die vom Fahrlehrer vorgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung oder Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften oder bei Verlassen der Strecke, sei es auch nur partiell, behalten wir uns das Recht vor, das Training sofort abzubrechen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Die Aufgabe der Fahrlehrer ist es, Sie anzuleiten und zu beraten, damit Sie Ihr fahrerisches Können verbessern. Die Fahrlehrer sind hingegen in keiner Weise verantwortlich für Ihr Verhalten und haften nicht für Folgen aus Ihrem Verhalten oder für von Ihnen begangene Fehler und Fehleinschätzungen. Sie sind als Fahrer dafür verantwortlich, dass sie Ihr Fahrzeug jederzeit in Ihrer Gewalt haben. Sie sorgen ebenfalls dafür, dass Ihre Begleitpersonen, sich nicht auf die Renn- und Fahrstrecken begeben. Wird diese Anweisung nicht befolgt, haften Sie für sämtliche durch Ihre Begleitpersonen verursachte Schäden.
 
DAS GESAMTE TEAM DES ANNEAU DU RHIN BEDANKT SICH BEI IHNEN UND WÜNSCHT IHNEN VIEL FAHRVERGNÜGEN UND EINEN ANGENEHMEN AUFENTHALT BEI UNS.